Offiziell ist der Seemattzopfweg den Fussgängern vorbehalten. Den meisten Velofahrern ist das egal. Einer von ihnen macht nun mit einer Petition Druck, damit legal wird, was heute illegal ist.
fab. Die Rechtslage ist klar: Auf dem Seemattzopfweg ist Velofahren verboten. Nur kümmert das seit Jahrzehnten die wenigsten. Selbst Bezirksangestellte und Bezirksräte foutieren sich darum. Höchst selten kassieren jene, die gegen das Fahrverbot verstossen, eine Ordnungsbusse. Letzte Woche war es aber wieder einmal soweit: Die Kantonspolizei Schwyz büsste einen Velofahrer mit 30 Franken.
Obwohl es ihn selbst nicht erwischte, kann Markus Seeholzer darüber nur den Kopf schütteln. Der Küssnachter befährt den Seemattzopfweg regelmässig in gemässigtem Tempo, oft mit seinen Enkelkindern. Er hält das Fahrverbot für unsinnig und unzeitgemäss. Die letzten Jahrzehnte hätten zur Genüge gezeigt, dass es von Velofahrern kaum beachtet werde, argumentiert er. Mit einer Petition will Seeholzer nun den Bezirksrat auffordern, den alten Zopf auf dem Weg zum Seemattzopf abzuschneiden und das Velofahren zu legalisieren.
Wie Markus Seeholzer seine Forderung begründet und was er stattdessen vorschlägt, erfahren Sie in unserer Freitagsausgabe.
