Dass das Schwyzer Tiefbauamt im Rahmen der Strassensanierung den Fussgängerstreifen bei der Verzweigung Luzernerstrasse/Bahnhofstrasse verschwinden liess, stiess einigen Merlischachern sauer auf. Vor dem Schwyzer Verwaltungsgericht erreichten sie nun, dass sich das Tiefbauamt nochmals damit beschäftigen muss.
fab. Vergangenes Jahr schloss das Tiefbauamt des Kantons Schwyz die Sanierung der Luzernerstrasse zwischen Sumpf und Merlischachen ab. Das Projekt brachte markante Verbesserungen: Parallel zur vielbefahrenen Hauptstrasse gibt es seither einen formidablen Rad- und Gehweg, beim Schulhaus eine neue Verkehrsinsel und allenthalben einen neuen Belag. Zur Verwunderung mancher Anwohner ging dabei allerdings ein Fussgängerstreifen flöten: jener direkt unterhalb der Einmündung Bahnhofstrasse.
Drei Merlischacher wehrten sich mit juristischen Mitteln gegen die ersatzlose Entfernung der gelben Streifen. Nun feiern sie einen Etappensieg: Das Verwaltungsgericht kritisiert den Regierungsrat und weist das Tiefbauamt an, sich penibel mit den Argumenten der Anwohner auseinanderzusetzen.
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