Das Luzerner Kriminalgericht hat den ehemaligen Küssnachter Pfarrer Werner Fleischmann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wovon sechs Monate unbedingt. Fleischmann bekannte sich des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Veruntreuung schuldig.

fab. Heute Morgen musste sich der Küssnachter Ex-Pfarrer Werner Fleischmann vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Da es sich um abgekürztes Verfahren handelte, dauerte die Verhandlung bloss eine Dreiviertelstunde. Die Staatsanwaltschaft Luzern warf ihm gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfache Veruntreuung vor. Letztere betrifft fünf Konten der röm.-kath. Pfarrei Küssnacht, die Fleischmann zwischen 2007 und 2016 um rund 153 000 erleichtert hatte.

Das Gericht stimmte dem Deal, den der zuständige Staatsanwalt mit Fleischmann und dessen Verteidiger vor einigen Monaten ausgehandelt hatte, zu. Einverstanden damit waren auch die acht Privatkläger, darunter die Pfarrei Küssnacht. Das Urteil ist noch nicht rechtsfkräftig.

Sechs Monate unbedingt

Das Kriminalgericht verurteilte Werner Fleischmann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon er sechs Monate unbedingt absitzen muss. Während der vierjährigen Probezeit muss Fleischmann die längst begonnene Therapie gegen seine Spielsucht fortsetzen. Ausserdem muss der 52-Jährige, der heute im Kloster Mariastein im Solothurner Jura lebt und arbeitet, Zivilforderungen von 290 400 Franken nachkommen. Dies entspricht weniger als einem Zehntel der Deliktsumme, jedoch hatten die meisten Geschädigten auf eine Beteiligung am Strafverfahren und somit auf ihre monetären Ansprüche verzichtet. Für die Verfahrenskosten kommt das Gericht auf.

Die Staatsanwaltschaft hielt fest, Werner Fleischmann habe sich während des Strafverfahrens geständig, kooperativ, einsichtig und reuig gezeigt. Das reduzierte seine Strafe um ein Jahr. Strafmildernd wirkte sich auch Fleischmanns gutachterlich attestierte Spielsucht aus. Dem Gutachten zufolge litt der Ex-Pfarrer zu den Tatzeitpunkten unter einer sogenannten Störung durch Glücksspiel mit mittelschwerer Symptomatik. Gleichwohl sei er jederzeit in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen.

Stellung als Pfarrer ausgenutzt

Fleischmann hatte zwischen 2009 und Mitte 2018, als seine Betrügereien aufflogen und er abdanken musste, von über 75 Personen Darlehen im Umfang von rund 3,3 Mio. Franken erhalten. «Dabei stellte er seine finanzielle Lage gegenüber den Geschädigten bewusst beschönigend dar und täuschte über seine Rückzahlungsfähigkeit sowie seinen Rückzahlungswillen», heisst es in der Anklageschrift. In den allermeisten Fällen sandte Fleischmann seinen Geldgebern ähnlich lautende Bettelbriefe. In vier Fällen täuschte er vor, Drittpersonen in drängender Not helfen zu wollen. Von der Kirchgemeinde Immensee erschlich Fleischmann 28 000 Franken für angebliche kirchliche Projekte. Diese bezahlte er allerdings vollumfänglich zurück. Ausserdem belog Fleischmann wiederholt den damaligen Pfarreisekretär Peter Büeler, um Bargeld aus der Pfarreikasse zu erlangen. Von den so erhaltenen 13 475 Franken bezahlte er 4000 Franken zurück.

Der Anklage zufolge nutzte Fleischmann das ihm entgegengebrachte Vertrauen als Pfarrer Küssnachts aus. Mit dem erhaltenen Geld beglich er jeweils die Forderungen drängender Gläubiger. Den überwiegenden Teil verspielte er allerdings im Spielcasino mit Roulette und Blackjack, dies meist in Konstanz.

Vor dem Gericht zeigte sich Fleischmann erneut geständig und reuig. An die teils anwesenden Geschädigten gewandt sagte er, es tue ihm unendlich leid, was er ihnen angetan habe. Für ihn persönlich sei es furchtbar.

Der ‹FS› berichtet in seiner Dienstagsausgabe ausführlich über das Strafverfahren.