Der Umbau des Küssnachter Autobahnanschlusses wurde zurecht bewilligt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Es wies die Beschwerde eines Landwirts ab, der sich gegen seine Teilenteignung wehrte.

fab. Vor sechs Jahren versenkte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Projekt des Bundesamts für Strassen (Astra) zum Umbau des Kreisels beim Küssnachter Autobahnanschluss mit harschen Worten. Danach präsentierte das Astra ein überarbeitetes Projekt, doch dieses steckte aufgrund einer Beschwerde ab Dezember 2022 in einer Schublade des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen fest. Vor zweieinhalb Wochen fällten die Richter endlich ihr wegweisendes Urteil: Sie bestätigten die vom Uvek ausgestellte Projektgenehmigung und wiesen die Beschwerde ab.

Was die Richter zu ihrem Entscheid bewog und ob die Signale nun tatsächlich auf Grün schalten, erfahren Sie in unserer Freitagsausgabe.