Der Bezirk Küssnacht erledigt eine jahrelange Pendenz: Er bereinigt sein Verzeichnis aller öffentlichen Wege mit privater Unterhaltspflicht. Was technisch klingt, hat durchaus praktischen Nutzen für Grundeigentümer und das Fussvolk.

fab. Das Gefühl, ein Eindringling zu sein, begleitet einem ab dem ersten Schritt. Ein Spaziergang auf dem Immenseer Ghürschbachweg durch das Zayenried und weiter zur Ghürschmatt fühlt sich weit weniger entspannend an, als es die Seeuferidylle vermuten lässt. Doch unbefugt schlendert man hier keineswegs dem Zugersee entlang. Obschon man ein Privatgrundstück nach dem anderen durchquert, geniesst man ein verbrieftes Wegrecht.
Den Ghürschbachweg zu finden ist jedoch gar nicht so einfach. Er ist nirgends markiert und eingangs Zayenried deutet nichts auf ihn hin – im Gegenteil: Eine rotweisse Kette beim ersten Wohnhaus vermittelt eher, dass man hier besser umkehrt. Gleichwohl geht es rechts an der Kette vorbei und links um die Hausecke weiter. Danach zeigt eine Schneise in einer dichten Hecke die Fortsetzung an. Bald landet man bei einem kleinen Metalltor, doch siehe da: Es lässt sich öffnen. Das Zayenried hat die Probe aufs Exempel bestanden. Nichts versperrt den Durchgang.

Wegrodel werden revidiert
Wie zahlreiche öffentliche Wege mit privater Unterhaltspflicht ist auch der Ghürschbachweg bislang auf keinem Plan eingezeichnet. Beschrieben wird der Wegverlauf einzig im Wegrodelverzeichnis des Bezirks Küssnacht – und dies bloss in wenigen Worten. Doch das ändert sich gerade. Der Bezirk hat das rund 50-jährige Verzeichnis letztes Jahr komplett bereinigt und zur Vorprüfung ans Kantonsgericht geschickt. Aktuell liegt es zur öffentlichen Einsicht auf und sobald es rechtskräftig ist, wird es im Geoportal des Kantons Schwyz publiziert.

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