In die Schwyzer Gewässer dürfen ab morgen Samstag nur noch Boote einwassern, die im Kanton angemeldet sind. Der Vierwaldstättersee ist – noch – nicht betroffen.
cp. Zum Schutz der Schwyzer Gewässer gelten ab morgen Samstag für den Lauerzer-, Sihl- und Wägitalersee sowie für den im Kanton Schwyz gelegenen Teil des Zugersees Einschränkungen für gewässerwechselnde Schiffe. Betroffen von den neuen Bestimmungen sind ausserkantonal oder im Ausland immatrikulierte Schiffe. Künftig dürfen ausschliesslich im Kanton Schwyz registrierte Schiffe in diese Seen einwassern. Für den Vierwaldstätter- und den Zürichsee werden ähnliche Einschränkungen angestrebt.
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