Vom Küssnachter Bezirksrat geltend gemachte Verfehlungen René Hunzikers rechtfertigen dessen Amtseinstellung nicht. Zu diesem Schluss kam der Schwyzer Regierungsrat. Derweil leistete er einer Aufsichtsanzeige Hunzikers gegen Bezirksammann Oliver Ebert keine Folge.

fab. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat seinen Beschluss betreffend eines Disziplinarverfahrens gegen Bezirksrat René Hunziker (SVP) und einer Aufsichtsanzeige desselben gegen Bezirksammann Oliver Ebert (FDP) gefällt. Das teilte die Bezirkskanzlei am Mittwochabend mit. Der Entscheid liegt dem «FS» bislang nicht im Wortlaut vor. Wie der Bezirk Küssnacht mitteilt, erachtet der Regierungsrat die vom Bezirksrat geltend gemachten Verfehlungen Hunzikers als unzureichend, um diesen aus seinem Amt zu entfernen. Zu verharmlosen seien sie allerdings nicht. In den Augen des Regierungsrats liessen sich nur mildere disziplinarische Massnahmen rechtfertigen. Die Aufforderung des Regierungsrats zur Zusammenarbeit nimmt der Bezirksrat «zur Kenntnis». Ans Verwaltungsgericht weiterziehen will der Bezirksrat den Beschluss nicht.
Wie die Bezirkskanzlei schreibt, leistete der Regierungsrat einer Aufsichtsanzeige von Bezirksrat René Hunziker gegen Bezirksammann Oliver Ebert keine Folge.

Strafverfahren läuft noch
Im Frühling war im Küssnachter Bezirksrat ein über Jahre schwelender Zwist auf beispiellose Weise eskaliert. Sechs der sieben Bezirksratsmitglieder versuchten Bezirksrat René Hunziker für sechs Monate aus dem Amt zu entfernen. Dagegen wehrte sich Hunziker erfolgreich beim Regierungsrat, so dass ihm seine Ratskollegen wenige Tage später die Rathaustüre wieder öffnen mussten.
Der Bezirksrat warf Hunziker unter anderem vor, wiederholt das Kollegialitätsprinzip missachtet und sich gegenüber der Öffentlichkeit nicht näher definierte Verfehlungen geleistet zu haben. Ausserdem reichte der Bezirksrat Strafanzeige gegen Hunziker ein, dies wegen Amtsgeheimnisverletzung. René Hunziker beteuerte stets seine Unschuld und sah sich deshalb auch nicht zum Rücktritt veranlasst. Das Strafverfahren gegen ihn ist nach wie vor hängig, wie die Staatsanwaltschaft Schwyz gegenüber dem «FS» bestätigt.

Hochbauprojekte wechseln Ressort
Wie schief der Haussegen im Rathaus nach wie vor hängt, zeigt eine Anfang September vom Bezirksrat getroffene Massnahme, über welche die Bezirkskanzlei nun erstmals informiert. Der Bezirksrat entschied, Hunzikers Infrastruktur-Ressort die Zuständigkeit über die Planung und Ausführung sämtlicher Hochbauprojekte zu entziehen. Seither ist das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr von Bezirksrat Roman Schlömmer (FDP) dafür zuständig. Als Grund dafür nennt die Bezirkskanzlei «vermeidbare Projektverzögerungen, Kostenüberschreitungen und Verfahrensfehler zulasten des Bezirks» in den letzten Jahren.
Der Bezirksrat unterstreicht, er behalte sich vor, weitere Massnahmen zu prüfen, um einen funktionierenden Ratsbetrieb und eine intakte Verwaltung sicherzustellen.

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