Nun offenbart der Küssnachter Bezirksrat, mit welchen juristischen Mitteln er gegen sein Mitglied René Hunziker vorgeht: mit einem Disziplinarverfahren und einer Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.

fab. Einen Tag vor der ersten Bezirksratssitzung nach den Frühlingsferien spricht der Küssnachter Bezirksrat in der Causa Hunziker Klartext. In einer umfangreichen Mitteilung legen Bezirksammann Oliver Ebert, Säckelmeister Peter Küng, Statthalterin Petra Gamma und die drei Bezirksräte Sibylle Hofer, Roman Schlömmer und Toni Schuler dar, was sie Mitte April dazu bewogen hatte, SVP-Bezirksrat René Hunziker für ein halbes Jahr aus seinem Amt zu entfernen. Die Vorwürfe sind happig: In den letzten Jahren habe Hunziker vermehrt durch Verfehlungen und Missachtungen des Kollegialitätsprinzip den Ratsbetrieb belastet, berichten sie. Trotz etlicher Aussprachen und vertrauensbildender Massnahmen habe sich die Zusammenarbeit nicht verbessert. Dass dem Bezirksrat im März von externer Seite weitere Verfehlungen Hunzikers zugetragen wurden, bei denen es sich mutmasslich um eine Amtsgeheimnisverletzung handelt, brachte das Fass schliesslich zum Überlaufen: In seiner Funktion als Bezirksammann teilte Oliver Ebert René Hunziker am 5. März mit, eine weitere Zusammenarbeit sei so nicht mehr möglich. Die übrigen Bezirksratsmitglieder standen und stehen geschlossen hinter dem Bezirksammann.

Drei hängige Verfahren
René Hunziker setzte sich – wie bereits bekannt ist – mit einer Aufsichtsanzeige gegen Oliver Ebert zur Wehr. Diese ist noch beim Regierungsrat hängig. Unter anderem wirft Hunziker dem Bezirksammann vor, ihn an seiner Arbeit als Bezirksrat zu hindern. Die übrigen Bezirksratsmitglieder gingen derweil zweigleisig gegen Hunziker vor: Einerseits reichten sie beim Regierungsrat ein Disziplinarverfahren ein, untermauert mit einem 60-seitigen Dossier. Auch darüber hat der Regierungsrat noch nicht befunden. Bei der Staatsanwaltschaft reichte der Bezirksrat indes Strafanzeige gegen René Hunziker ein, dies wegen Amtsgeheimnisverletzung. Deren Ausgang ist noch offen, es gilt die Unschuldsvermutung.

Hunziker will aufgrund der laufenden Verfahren inhaltlich nicht Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Er sagt, er habe sich nichts vorzuwerfen und sei überzeugt, dass die Verfahren ins Leere laufen würden. «Der hoffentlich zügigen Klärung durch die Aufsichtsbehörden blicke ich optimistisch entgegen», sagt René Hunziker. Deren Beurteilung bilde letztlich die Basis für die weitere Zusammenarbeit im Bezirksrat.

Der Bezirksrat unterstreicht, das Justizgesetz verpflichte ihn dazu, bei Verdacht auf eine Amtsgeheimnisverletzung Anzeige zu erstatten. Ausserdem gelte es auch das Gremium zu schützen. Der Bevölkerung schulde er überdies einen funktionierenden Ratsbetrieb.

Vom Regierungsrat enttäuscht
In seiner Mitteilung kritisiert der Bezirksrat auch den Schwyzer Regierungsrat. Dieser hatte René Hunziker Ende April – und damit innert weniger Tage – per Präsidialentscheid von Landammann Michael Stähli zurück ins Amt befördert. Der Bezirksrat hat für diesen Zwischenentscheid kein Verständnis. Er schreibt, er habe Hunzikers Verfehlungen über fünf Jahre dokumentiert und aufbereitet. Bei einer derart wichtigen Angelegenheit, so der Bezirksrat, hätte er sich vom Regierungsrat eine eingehende Prüfung der Vorwürfe durch das Gesamtgremium im Sinne der Sache gewünscht. Der Bezirksrat unterstreicht, es stünden «gravierende Verfehlungen» in Bezug auf Hunzikers Amtstätigkeit im Raum, die nicht verharmlost werden dürften – wie dies etwa Regierungsrat Xaver Schuler (SVP) in den Medien tat.

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